Betriebsheft, Kontrollen, Analysen und Sanktionen

Obst-, Gemüse- und Baumschulproduzenten die die Anforderungen des integrierten Anbaues erfüllen wollen, müssen alle umweltrelevanten Pflegemaßnahmen in ihrer Schlagkartei festhalten und so eine umweltschonende Produktionsform nachweisen.

In der Schlagkartei führt der Produzent laufend Buch über verschiedene Pflegemaßnahmen in seinen Anlagen. Folgende Pflegemaßnahmen müssen darin vermerkt werden:

  • die Kennzeichnung der Anlage
  • exakte Begründung der Pflanzenschutzmaßnahmen mit Zahlenangaben aus der Bestandesüberwachung, PSM-Einsatz bei Überschreiten der Schadschwelle ist ein wichtiges IP-Kriterium im Insektizid-/ Akarizidbereich
  • Angabe zum Anwender bei Pflanzenschutzmaßnahmen, wenn immer die selbe Person, reicht eine pauschale Angabe, wenn wechselnd, dann für jede Maßnahme gesonderte Aufzeichnung
  • Düngermengen
  • Herbizide: Datum, Mittel, Menge
  • Auszählung des Primärschorfbefalls (100 Triebe/Anlage)
  • Auszählung auf Nützlinge und Schädlinge, sofern eine chemische Behandlung notwendig ist (siehe Punkt 13d)
  • Bodenanalyse bei Erstellung einer Neuanlage (Kopie beilegen)
  • Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte und –lager (Kopie beilegen!)
  • Lagerung der Düngemittel, Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Lagerung und zum Umgang mit Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie
  • durchgeführte ökologische Maßnahmen (Anzahl der Nisthilfen und Sitzkrücken).

Hinweis Formularcenter

Unter dem „Formularcenter“ rechts finden Sie Vorlagen der Schlagkarteien und Checklisten für die Dokumentation zum Download für die eigene Verwendung.

Weitere verpflichtende Bestandteile in der Dokumentation

Bei einer Kontrolle sollen mit dem Betriebsheft die Ergebnisse zumindest einer Bodenanalyse pro Betrieb vorgelegt werden.

  • Bewässerung (Art und Umfang)
  • physiologischer Zustand der Anlage (Wachstum, Ertrag, Qualität)
  • Erntetermine

Jede Spritzung sollte durch die Auszählung der Anzahl der Schädlinge (Toleranzschwelle) und der Anzahl ihrer natürlichen Gegenspieler begründet werden.

Das Betriebsheft muss stets auf dem aktuellsten Stand sein, jederzeit für eine Kontrolle zur Verfügung stehen und schließlich vom Betriebsleiter unterschrieben werden.

Die nach den Kontrollen durchgeführten Spritzungen und die Erntetermine sind auf den dafür vorgesehenen Nachtragsblättern am Ende des Betriebsheftes einzutragen.

Die Teilnahme an der integrierten Produktion umfasst auch die Zeitspanne nach der Ernte. Somit sind auch jene Maßnahmen ordnungsgemäß in den Betriebsdokumentationen zu erfassen sind. Dazu gehören beispielsweise die Herbstdüngung oder der Herbizideinsatz.

Eine umfassende Kontrolle der Betriebshefte erfolgt:

  1. im Rahmen der Betirebskontrollen
  2. bei Abgabe der Dokumentationen

Bei der abschließenden Kontrolle aller Betriebshefte wird festgestellt, ob die seit dem 30.06 des Vorjahres durchgeführten Pflegemaßnahmen den Richtlinien entsprechen. Wird bei der Dokumentenkontrolle die Aufzeichnung nicht erlaubter Maßnahmen oder die Unterlassung von Verpflichtungen festgestellt, wird der betreffende Feldblock oder der gesamte Betrieb ausgeschlossen.

Betriebskontrollen

Die Kontrollgruppen bestehend aus Betriebsvertretern, Mitarbeitern des Pflanzenschutzdienstes, des Referates Gartenbau im LVLF, des IGZ und des MIL führen die Kontrollen in den Anbaubetrieben durch.

Während der Vegetationsperiode kontrollieren die Aufsichtsorgane stichprobenweise das Betriebsheft und eine oder mehrere Anlagen pro Betrieb. Grundlage dafür ist die Kontrollordnung.

Anhand eines Kontrollbogens nehmen sie Augenschein vom Zustand der Anlage, prüfen die einzelnen Pflegemaßnahmen und lassen gegebenenfalls Boden-, Blatt- oder Fruchtproben entnehmen, um diese chemisch analysieren zu lassen.

Bei eindeutigen Verstößen gegen diese Richtlinien wird die betreffende Anlage oder der gesamte Betrieb aus der IP ausgeschlossen. Damit in Verbindung stehende Verstösse gegen gesetzliche Grundlagen werden mit zusätzlichen Sanktionen geahndet.

Dokumentenkontrolle

Eine umfassende Kontrolle der Betriebshefte erfolgt in der 2. Jahreshälfte für den Zeitraum 01.07. des Vorjahres bis 30.06. des aktuellen Jahres. Die Termine werden in den Verbandsmitteilungen bekannt gegeben.

Dabei wird festgestellt, ob die seit dem Vorjahr durchgeführten Pflegemaßnahmen den Richtlinien entsprechen. Die Dokumentationen haben schlüssig und plausibel zu erfolgen. Wird bei der Dokumentenkontrolle die Aufzeichnung nicht erlaubter Maßnahmen oder die Unterlassung von Verpflichtungen festgestellt, wird der betreffende Feldblock oder der gesamte Betrieb ausgeschlossen. 

Rückstandsuntersuchungen

Ein wichtiges Ziel des integrierten Anbaues ist es, dem Konsumenten möglichst rückstandsfreies Obst und Gemüse anzubieten. Daher haben alle Betriebe, in denen eine Betriebskontrolle stattfindet, Fruchtprobenuntersuchungen über 220 Wirkstoffe durchzuführen. Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist dem Kontrollring vorzulegen.

Sanktionen

Der Ausschluß eines Feldblockes erfolgt, wenn

  • aufgrund der Betriebsheftaufzeichnungen der Einsatz eines im Programm nicht zugelassenen Wirkstoffes festgestellt wird,
  • die Karenzzeiten und die Einschränkungen zu den erlaubten Wirkstoffen nicht eingehalten werden.
  • Düngemaßnahmen ohne vorherige, zeitnahe Bodenanalyse erfolgt sind

Der Ausschluß des gesamten Betriebes erfolgt, wenn

  • die vorgesehenen Kontrollen verweigert werden,
  • ein Teilnehmer eine richtlinienwidrige Maßnahme absichtlich verheimlicht, diese den Dokumentationen nicht vermerkt hat und bei einer Betriebskontrolle die Anwendung derselben festgestellt wird,
  • ein Teilnehmer unentschuldigt bei einer Betriebskontrolle fernbleibt,
  • keine Dokumenation vorgelegt wird,
  • ein mangelhaft geführtes Betriebsheft trotz Aufforderung nicht vervollständigt wird oder die Eintragungen nicht schlüssig sind,
  • gegen das Gesetz zum Schutz der Bienen verstoßen wird,
  • mittels Rückstandsanalyse im Programm nicht erlaubte Wirkstoffe nachgewiesen werden.